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Verhütungsmittelfonds des Landkreises Freising

Verhütungsmittel wie z.B. Pille, Spirale und Verhütungsstäbchen sind eine kostspielige Angelegenheit. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von den Kosten selbst zu entscheiden, wie Sie verhüten, übernimmt das Landratsamt Freising die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen ganz. Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Freising, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Weitere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel können Personen stellen, die mindestens 22 Jahre alt sind, Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Freising haben und eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II / Bürgergeld bzw. Sozialgeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Bafög / BAB
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

 

Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch, ob eine Antragstellung möglich ist. Terminvereinbarung hier.