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Ungeplant schwanger?

Sie befinden sich in einem Schwangerschaftskonflikt?

Eine ungeplante Schwangerschaft kann ambivalente und intensive Gefühle auslösen. Manchmal gibt es Lebensumstände und Situationen, die mit einem Kind nicht vereinbar sind, weil vielleicht die finanzielle Situation angespannt, die Wohnsituation beengt, die Partnerschaft nicht gefestigt oder der Arbeitsplatz nicht gesichert ist...  Viele Frauen wissen sofort, ob sie die Schwangerschaft austragen oder abbrechen wollen, für andere ist die Entscheidungsfindung ein längerer Prozess.

Wenn Sie unsicher sind, wie es weitergehen soll, können Sie Ihre Fragen und Sorgen mit uns besprechen und das Für und Wider der Schwangerschaft abwägen, um auf dieser Grundlage eine für Sie passende Entscheidung treffen zu können. Ob Sie die Schwangerschaft fortsetzen oder abbrechen lassen, ist alleine Ihre Entscheidung.

 

Rechtsgrundlage

 

Jede Frau in Deutschland hat das Recht, sich für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.
Der Schwangerschaftsabbruch ist im Schwangerschaftskonfliktgesetz, im Bay. Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz, sowie den §§ 218 und 219 des StGB geregelt. Diese Gesetze beinhalten neben der Regelung zur Schwangerschaftskonfliktberatung auch einen Anspruch auf Aufklärung und Beratung zu Empfängnisverhütung, Familienplanung, Sexualität und Sexualaufklärung.

Grundsätzlich ist in Deutschland ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) rechtswidrig und strafbar. Der Schwangerschaftsabbruch kann in den eng begrenzten Fällen des § 218a StGB straflos sein. Hierzu zählen der Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis und der Abbruch nach medizinischer oder kriminologischer Indikation.

 

Beratungsgespräch

 

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist ergebnisoffen, streng vertraulich, unabhängig von Religion und Weltanschauung  und auch anonym möglich. Partner oder andere Vertrauenspersonen sind beim Beratungsgespräch herzlich willkommen.

Wir informieren und beraten Sie zu folgenden Themen:

 

  • Umgang mit Entscheidungsdruck und ambivalenten Gefühlen
  • Entscheidung im Konflikt mit dem Partner
  • Rechtliche und medizinische Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs
  • Kosten und Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs
  • Informationen über Unterstützung für ein Leben mit dem Kind (staatliche Leistungen und finanzielle Hilfen wie Stiftungen)
  • und was Sie sonst noch beschäftigt

 

Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie unter: Ungewollt schwanger (schwanger-in-bayern.de)

 

Eine telefonische Terminvereinbarung ist erwünscht. Ein Beratungstermin ist kurzfristig möglich. Das Beratungsgespräch ist kostenlos.

Wir stellen die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung aus.

Bitte bringen Sie zur Beratung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

 

Wir sind auch nach einem Schwangerschaftsabbruch für Sie da. Hier geht es zur Terminvereinbarung