Elterngeld, Kinderstartgeld & Co.
Sie möchten wissen, welche finanziellen Leistungen Ihnen rund um die Geburt zustehen?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu
- Elterngeld:
Das Elterngeld unterstützt Sie finanziell nach der Geburt Ihres Babys. Wir beraten Sie zu Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus ... und überlegen mit Ihnen welche der Varianten für Ihre Lebenssituation passend ist.
Mehr Informationen zum Elterngeld finden Sie hier: Auf der Seite des ZBFS finden Sie Anträge, Antworten auf die häufigsten Fragen, Elterngeldrechner und Servicetelefonnummern.
Im Familienportal des Familienministeriums können Sie sich ebenfalls über das Elterngeld informieren.
- Bayerisches Familiengeld (wird für Geburten vor dem 1.1.2025 bezahlt):
Seit 1. September 2018 gewährt der Freistaat Bayern allen Familien, unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit im 2. und 3. Lebensjahr des Kindes monatlich 250,00 €. Ab dem dritten Kind 300,00 € pro Monat. Die Beantragung erfolgt mit dem Elterngeldantrag.
Mehr Informationen und Antworten auf Fragen zum Bayerischen Familiengeld erhalten Sie hier.
- Kinderstartgeld (für Geburten ab 1.1.2025):
Der Bayerische Ministerrat hat am 12. November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln. Das Familien- und Krippengeld werden deshalb künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst. Weiteres Geld fließt in das System der Kinderbetreuung. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden. Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es keine Änderungen geben. Das Familienministerium erarbeitet derzeit Eckpunkte für das Kinderstartgeld, im Jahr 2025 soll dann das parlamentarische Verfahren für die notwendigen gesetzlichen Änderungen durchgeführt werden. Dieses gilt es abzuwarten. Weitere Informationen unter: Bayerisches Familiengeld | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Kindergeld:
Anspruch auf Kindergeld besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in Ausbildung und Studium längstens bis zum 25. Lebensjahr. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig bezahlt und beträgt für jedes Kind 255,00 € im Monat und ist für den Bedarf des Kindes gedacht.
Den Antrag und ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
- KiZ - Der Zuschlag zum Kindergeld:
Familien mit geringem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf Kinderzuschlag. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich informieren und den Kinderzuschlag online beantragen. Mit dem „KiZ-Lotsen“ finden Sie heraus, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ) haben.
- Bayerisches Krippengeld:
Eltern mit Kleinkindern, die in Bayern eine Krippe besuchen, bekommen vom 1. Januar 2020 an ein Krippengeld von 100,00 € im Monat. Den Zuschuss gewährt der Freistaat nur Familien, die ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten. Weitere Informationen und den Antrag finden Sie auf der Seite des ZBFS.
- Wohngeld Plus: Das Wohngeld Plus ist ein Zuschuss für Familien mit geringem Einkommen, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Es ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, derHöhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der Ihr Wohnraum liegt, oder bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Freising. Weitere Informationen zur Wohngeld Plus Reform ab 1.1.2023 finden Sie hier.
- Bürgergeld löst zum 1.1.2023 ALG II ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
- Mutterschaftslohn
- Mutterschaftsgeld
- und in besonderen finanziellen und seelischen Notlagen.
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte hier.
Antragsformulare zum Downloaden finden Sie hier.