Stiftung und Fonds

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind

Die Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind", eine Stiftung des öffentlichen Rechts, unterstützt seit 1978 werdende Mütter in Not und kinderreiche Familien und allein Erziehende in besonderen Notlagen mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf sie besteht nicht.

 

Weitere Infos:

Zentrum Bayern Familie und Soziales: Schwangere in Not

Zentrum Bayern Familie und Soziales: Familien in Not

 

Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch, ob eine Antragstellung für Sie möglich ist.

 

 

Bitte bringen Sie zur Beratung mit (Checkliste zum Ausdrucken)

 

  • Mutterpass

  • Personalausweis/Reisepass

  • Aufenthaltserlaubnis

  • Eigene Einkommensnachweise, ggf. auch die des Partners, wenn Sie in Haushaltsgemeinschaft leben (z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate, Bescheid über Arbeitslosengeld / Bürgergeld, Wohngeldbescheid, Bafög, Sozialhilfe, Mutterschaftsgeld, Unterhaltszahlungen, Elterngeld, Krankengeld, etc, ggf. auch Beleg über Eigenheimzulage)

  • Mietvertrag (Belege über Mietzahlungen, Nachweise über Mietnebenkosten wie z.B. Wasser, Heizung, Kanal, Müllabfuhr, Straßenreinigung)

  • Ausgaben über Hauslasten bei Eigenheim (Nachweise über Schuldzinsen, Grundsteuer, Gebühren für Wasser und Abwasser, gebäudebezogene Versicherungsbeiträge, Müllabfuhrgebühren, Heizkosten, Straßenreinigung, Kaminkehrer)

  • Fahrtkosten zur Arbeitstelle

  • Kreditunterlagen

  • Versichertenkarte der Krankenkasse

  • Bankinstitut, Kontonummer, Bankleitzahl

 

 

 

Verhütungsmittelfonds des Landkreises Freising

Verhütungsmittel wie z.B. Pille, Spirale und Verhütungsstäbchen sind eine kostspielige Angelegenheit. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von den Kosten selbst zu entscheiden, wie Sie verhüten, übernimmt das Landratsamt Freising die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen ganz. Der Verhütungsmittelfond ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Freising, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Weitere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag auf Kostenübernahme für Verhütungsmittel können Personen stellen, die mindestens 20 Jahre alt sind, Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Freising haben und eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II / Bürgergeld bzw. Sozialgeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Bafög / BAB
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

 

Wir klären gerne in einem persönlichen Gespräch ob eine Antragstellung möglich ist. 

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